Krankenpflichtversicherung für Ausländer
 	 Rückwirkend zum 01.01.2012 tritt ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer in Kraft. Demnach müssen ab sofort Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sollte bei der örtlichen SGK-Stelle vorgezeigt werden. Sollten Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, ist diese auch gültig. Auch diese müssen Sie bei der zuständigen SGK-Stelle vorweisen, damit dies registriert wird. Sollten Sie keine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie sich in der Türkei bei der SGK pflichtversichern.
Rückwirkend zum 01.01.2012 tritt ein Gesetz zur Pflicht-Krankenversicherung für Ausländer in Kraft. Demnach müssen ab sofort Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachweisen. Dieser Nachweis sollte bei der örtlichen SGK-Stelle vorgezeigt werden. Sollten Sie eine ausländische Krankenversicherung haben, ist diese auch gültig. Auch diese müssen Sie bei der zuständigen SGK-Stelle vorweisen, damit dies registriert wird. Sollten Sie keine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie sich in der Türkei bei der SGK pflichtversichern.
 
        